unser Angebot

Feststellungs-, Trainings- und Erprobungscenter für Langzeitarbeitslose

Sie haben einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein??

Wir haben die für Sie passende anerkannte Maßnahme.

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

  1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.


Die genauen Inhalte lesen Sie in unserem Leistungsprofil unter Feststellungsmaßnahme.

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Assistent/-in der Altenpflege und Betreuung §53c SGB XI

Helfer/innen im Bereich Altenpflege/Persönliche Assistenz führen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen oder in privaten Haushalten von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung meist einfachere oder zuarbeitende Tätigkeiten aus.

Helfer/innen im Bereich Altenpflege/Persönliche Assistenz finden Beschäftigung
  • in Senioren- oder Pflegeheimen
  • in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern
  • in Tagespflegestätten und Einrichtungen des betreuten Wohnens
  • in ambulanten Pflegediensten
  • in privaten Haushalten
 
Die genauen Inhalte lesen Sie in unserem Leistungsprofil unter Weiterbildung Pflege
Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.
Gern informieren wir Sie über die folgende Ausbildungsplanung.
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Überwachungsaudit nach AZWV/AZAV

Im November 2019 stand die Rezertifizierung unseres Qualitätsmanagementsystems an. Seit unserer Erstzertifizierung 1999 können wir auf eine mehr als fünfzehnjährige Erfahrung mit der DIN EN ISO 9001 zurückblicken. In der intensiven Überprüfung durch die DEKRA wurde unser QM-System auf Herz und Nieren geprüft.
Sowohl die Trägerüberprüfung, als auch die Maßnahmeprüfung für alle Teile des Unternehmens steht auf der Aufgabenliste. Die Anerkennung umfasst die Träger und Maßnahmezulassung nach AZAV und gilt bis 2025.