Weiterbildung zum/zur Assistent/ -in der Altenpflege und Betreuung §53c
Qualifizierung zum/zur Assistent/ -in der Altenpflege und Betreuung §53c
Im Bereich der Altenpflege sind viele interessante und individuelle Teilqualifizierungen und Weiterbildungen bei uns in Artern möglich.
Bitte sprechen Sie uns an – damit wir Sie individuell beraten können.
Wir ermöglichen Ihnen einen laufenden Einstieg.
Sie verfügen über:
– Positive Einstellung gegenüber alten, kranken und behinderten
Menschen
– Soziale Kompetenz, psychische Stabilität und kommunikative
Fähigkeiten
– Empathie- und Beziehungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
– Positive Einstellung gegenüber alten, kranken und behinderten
Menschen
– Soziale Kompetenz, psychische Stabilität und kommunikative
Fähigkeiten
– Empathie- und Beziehungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Kurzbeschreibung
Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die dazu befähigen, Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderung oderpsychische Erkrankungen) in Pflegeheimen oder ambulant zu betreuen und zu aktivieren.
Grundlage für die Qualifizierung sind die Richtlinien des § 53c SGB XI. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u.A., Betroffene in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen.
Die Inhalte im Bezug auf die Pflegeassistenz erweitern die Einsatzmöglichkeiten nach erfolgreichem Kursabschluss.
Übrigens: Neben Teilqualifizierungen & Weiterbildungen für Pflegefachkräfte bieten wir auch Schweißerfachkräften die Möglichkeit sich in unserem Haus weiterzubilden.